Diese Hunde wurde durch die Ordnungsbehörde in Folge eines aggressiven Verhaltens mit Beschädigungsfolgen gegen Artgenossen und/oder Menschen als gefährlich im Einzelfall im Sinne des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) und der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der Bestimmungen über gefährliche Hunde eingestuft.
Wir bitten Sie, neben den Übernahmebedingungen, auch die dazugehörigen Gesetzestexte zu lesen. Diese finden Sie unter der Rubrik „Tierhaltung und Recht“.